Anmeldung zum Studium
"Ordentlicher Hörer"
bedeutet, dass man ein "ordentliches" Studium absolviert, d.h. ein Bakkalaureats-, Magister- oder Doktoratsstudium. Als außerordentlicher Hörer besucht man dagegen nur bestimmte Vorlesungen und legt keine Prüfungen ab.
Voraussetzung für ein ordentliches Studium an einer österreichischen Universität sind die allgemeine und die besondere Hochschulreife:
Die allgemeine Universitätsreife heisst, dass man prinzipiell studieren kann. Dies wird nachgewiesen durch
- ein österreichisches Maturazeugnis,
- einen österreichischen Studienberechtigungsnachweis,
- einen Abschluss eines mindestens 3jährigen Studiums an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung oder eines 3jährigen Lehrgangs universitären Charakters oder
- ein ausländisches gleichwertiges Maturazeugnis.
Daneben muss auch die besondere Universitätsreife nachweisen werden. Diese ist nötig, um ein spezifisches Studium machen zu können. Hat man die österr. Matura, bedeutet dies, dass man automatisch neben der allgemeinen auch die besondere Hochschulreife besitzt. Für einige Studien muss man allerdings spezielle Ergänzungs- und Zusatzprüfungen (z.B. Latein, Biologie) ablegen. Bei Kunsthochschulen muss man auch eine Aufnahmsprüfung bestehen.
Um sich an einer Uni einzuschreiben benötigt man Formulare:
Maturazeugnis (bzw. Studienberechtigungsprüfungszeugnis), Reisepass oder Staatsbürgerschaftsnachweis, e-Card. Daneben musst du zahlreiche Formulare ausfüllen, die du in der Studienabteilung während der Inskriptionsfrist bekommst. In den nächsten Wochen wirst du dann per Post dein Studienbuchblatt, Zulassungsbestätigungen und einen Aufkleber für den Studentenausweis bekommen. Dabei findet man auch einen Zahlschein für das nächste Semester.
Will man das Studium fortsetzen, zahlt man im nächsten Semester einfach diesen Zahlschein ein, ohne wieder zur Studienabteilung zu müssen. (Solltest du dich für ein anderes Studium entscheiden, musst du allerdings wieder mit folgenden Unterlagen zur Studienabteilung: Studentenausweis, Studienbuchblatt, Bestätigung über Bezahlung der Studiengebühren, Inskriptionsformular, das in der Studienabteilung aufliegt.)
