Außerordentlicher Hörer
An einer österreichischen Universität gibt es ordentliche und außerordentliche Studenten.
Außerordentlicher Hörer ist man:
- wenn man nur bestimmte Lehrveranstaltungen besuchen, aber nicht ein ganzes Studium abschließen will,
- wenn man einen Universitätslehrgang besucht,
als Nicht-Österreicher,
- wenn man die Universitätssprachprüfung und/oder notwendige Ergänzungsprüfungen noch nicht bestanden hat (dann kann man nur zu diesen Prüfungen antreten).
Bei Platzmangel in Lehrveranstaltungen werden ordentliche Hörer bevorzugt aufgenommen; außerdem können außerordentliche Hörer keine Prüfungen (außer Kolloquien, Ergänzungsprüfungen und Prüfungen im Rahmen von Hochschulkursen und Hochschullehrgängen) ablegen!
Der Status als außerordentlicher Hörer hat auch eine Auswirkung auf die soziale Absicherung und studentische Mitbeteiligung: Es gibt die Studentenversicherung nur unter bestimmten Vorausssetzungen und keine Beteiligung an den ÖH-Wahlen.
Weitere Infos bekommt man bei der Studienabteilung der jeweiligen Uni; dort erfährt man auch, welche Dokumente man für die Anmeldung mitbringen muss.
Wenn man allerdings diese Bürokratie vermeiden möchte, bleibt die Möglichkeit, einfach zu den Vorlesungen hinzugehen. Die Uni ist ein Massenbetrieb, es funktioniert problemlos, wenn man an einzelnen Vorlesungen teilnehmen möchte. Will man aber aktiv mitarbeiten (z.B. durch Referate in Seminaren), sollte man sich als außerordentlicher Hörer anmelden - allerdings bekommt man auch dann kein Zeugnis!
