Studienberechtigungsprüfung
Diese ermöglicht es, auch ohne Matura zu studieren. Es handelt sich dabei um eine fachlich eingeschränkte Prüfung, d.h. man bekommt nur die Berechtigung für eine einzelne oder wenige eng verwandte Studienrichtungen.
Die Voraussetzungen für eine Studienberechtigungsprüfung sind:
- die Vollendung des 22. Lebensjahres,
- eine österreichische Staatsbürgerschaft oder ein gleichgestellter Personenkreis (wenn man seit 5 Jahren ununterbrochen in Österreich lebt bzw. wenn dies für einen gesetzlichen Unterhaltspflichtigen gilt;wenn man ein ein Diplomat oder Auslandsjournalist (bzw. dessen Familie) ist; wenn man Südtiroler, Liechtensteiner oder Luxemburger ist)
- und der Nachweis einer erfolgreichen beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung für die angestrebte Studienrichtung.
Bewerber mit einer mindestens vierjährigen abgeschlossenen Berufsausbildung und Weiterbildung können schon ab 20 zugelassen werden. Man darf außerdem noch nicht erfolglos zur Studienberechtigungsprüfung für diese Studienrichtung angetreten sein.
Wenn man sich für die Studienberechtigungsprüfung anmeldet, und der zuständige Bearbeiter befindet, dass die Vorbildung nicht ausreicht, gibt er Tipps, wie man dies nachholen könnte (z.B. indem man die Uni als außerordentlicher Hörer besucht und bestimmte Prüfungen macht). Nachweise für die Vorbildung können z.B. Zeugnisse von Berufsschulen, Fachschulen oder höheren Schulen, Zeugnisse über berufliche Fortbildungsveranstaltungen oder Dienstprüfungen, Privatgutachten über Fachkenntnisse (z.B. vom Unternehmen, in dem man tätig war), Unizeugnisse sein. Daneben sollte man einen Lebenslauf vorlegen.
Da die Studienberechtigungsprüfung nur für eine Studienrichtung gilt, muss man das Studium beim Ablegen der Prüfung genau angeben. Ein späterer Wechsel der Studienrichtung erfordert eine Erweiterung der Studienberechtigung durch das Ablegen ergänzender Prüfungen.
Die Prüfung besteht aus:
- einem Deutschaufsatz über ein allgemeines Thema (oft aktuell und österreichbezogen),
- ein bis drei Pflichtfächern, die je nach Studium festgelegt werden,
- ein bis drei Wahlfächern aus dem Bereich des angestrebten Studiums, seiner fachlichen Voraussetzungen oder der dem Studium entsprechenden beruflichen Tätigkeiten.
Der Bewerber schlägt die Wahlfächer vor.
Man sollte also zunächst wissen, was man studieren möchte und sich dann auch genau über das Studium und seine Inhalte informieren. Anschließend meldet man sich in der jeweiligen Universitätsdirektion an; man sollte möglichst bald mit dem zuständigen Referenten sprechen, da dieser entscheidet, ob die Vorbildung ausreichend ist und welche Prüfungen abgelegt werden müssen.
In allen Universitätsstädten gibt es für die häufigsten Fächer Vorbereitungskurse an der Universität bzw. an den Volkshochschulen. Hat man nach einer Studienberechtigungsprüfung ein Studium absolviert, erwirbt man damit eine allgemeine Studienberechtigung für alle österreichischen Studien.
Man kann eine Studienberechtigung auch durch das Absolvieren bestimmter Akademien erlangen: Hat man eine Akademie mit mindestens dreijähriger Studiendauer (zB. Akademie für Sozialarbeit, Pädagogische Akademie, Berufspädagogische Akademie) abgeschlossen, ist man zu einzelnen Universitätsstudien auch ohne Matura zugelassen. Für ein Lehramtsstudium werden Studien an pädagogischen Akademien zum Teil auch angerechnet (d.h. man erspart sich einige Prüfungen).
