Familienbeihilfe für Studenten: Alles, was du wissen musst

Verfasst von: Kerstin Lakits, 25.11.2021

Studieren geht ins Geld: Miete, Gebühren, Öffis und Co. leeren schnell mal die Geldbörse. Doch wusstest du, dass Studierende in Österreich monatlich bis zu 200,40 Euro Familienbeihilfe erhalten können?

Die Familienbeihilfe ist eine monatliche Zahlung, die Eltern oder volljährige Studierende unter bestimmten Voraussetzungen erhalten. Sie soll sicherstellen, dass junge Menschen unabhängig von ihrer finanziellen Situation ein Studium absolvieren können. 

Doch die vielen Informationen rund um Anspruch, Zuverdienstgrenze, Höhe, Direktauszahlung usw. können manchmal etwas unübersichtlich sein. Hier bekommst du einen kompakten Überblick über die wichtigsten Fakten zur Familienbeihilfe für Studierende.

Wer bekommt Familienbeihilfe? Diese Voraussetzungen musst du erfüllen

Familienbeihilfe bekommen in der Regel die Eltern von Studierenden – bis zum 24. oder 25. Geburtstag, wenn du in Ausbildung bist, ernsthaft studierst und unter der Zuverdienstgrenze bleibst. Unter bestimmten Bedingungen kannst du sie auch direkt selbst beantragen.

Tipp: Frag am besten bei deinen Eltern nach, ob Familienbeihilfe bereits beantragt wurde – die Antragstellung ist kostenlos, rückwirkend möglich und kann auf Wunsch direkt auf dein Konto laufen.

In den weiteren Abschnitten erfährst du die genauen Voraussetzungen für den Bezug und worauf du als Studierende*r besonders achten musst.

Wer hat Anspruch auf Familienbeihilfe?

Eigentlich hast nicht du direkt Anspruch auf Familienbeihilfe, sondern deine Eltern. Die finanzielle Unterstützung soll ihnen helfen, die Kosten für den Unterhalt ihrer Kinder zu tragen. Seit 2015 erfolgt die Auszahlung der Familienbeihilfe automatisch mit der Geburt eines Kindes.

Damit Eltern Familienbeihilfe erhalten, müssen zwei zentrale Kriterien erfüllt sein:

  1. Der Lebensmittelpunkt der Eltern befindet sich in Österreich.
  2. Das Kind lebt im selben Haushalt oder die Eltern sind unterhaltspflichtig.

Familienbeihilfe ist grundsätzlich für Kinder gedacht. Bist du aber noch in Ausbildung, bekommst du sie weiter – als Schüler*in, Lehrling oder Student*in, und zwar bis du 24 bist. In bestimmten Fällen, etwa bei längeren Ausbildungszeiten, ist eine Verlängerung bis zum 25. Lebensjahr möglich.

Allerdings gibt es auch Einschränkungen: Während des Präsenz- oder Zivildienstes besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Zudem gibt es eine Zuverdienstgrenze, die du nicht überschreiten darfst, um weiterhin förderberechtigt zu bleiben – dazu erfährst du später mehr.

Falls du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst oder Vollwaise bist, kannst du die Familienbeihilfe unter bestimmten Voraussetzungen direkt selbst beantragen. Am besten informierst du dich frühzeitig, um finanzielle Unterstützung optimal zu nutzen!

Wie lange bekommt man Familienbeihilfe als Student? Altersgrenzen & Anspruchsdauer 

Grundsätzlich kannst du als Student*in bis zum vollendeten 24. Lebensjahr Familienbeihilfe beziehen. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen der Anspruch bis zum 25. Geburtstag verlängert werden kann. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn du:

  • Zivil- oder Präsenzdienst geleistet hast,
  • schwanger warst,
  • eine erhebliche Behinderung (über 50 %) hast,
  • eine Ausbildung mit einer Mindeststudiendauer von zehn Semestern absolvierst,
  • eine freiwillige Hilfstätigkeit geleistet hast oder
  • dein Studium durch unvorhersehbare Ereignisse (wie Krankheit) oder Auslandsaufenthalte verlängert wurde

Es ist jedenfalls wichtig, dass du die Studiendauer im Blick behältst, denn die Familienbeihilfe wird nur für die gesetzliche Mindeststudiendauer plus Toleranzsemester gewährt. Das bedeutet: Wenn du dein Studium in der vorgesehenen Zeit absolvierst, bleibt der Anspruch bestehen.

Wenn du bei einem Studienabschnitt die Toleranzsemester nicht brauchst, kannst du diese in folgenden Studienabschnitten als Guthaben verwenden. Wenn du den Zeitrahmen der gesetzlichen Mindeststudienzeit aber überschreitest oder keinen Studienerfolg nachweisen kannst, fällt die Familienbeihilfe weg.

Familienbeihilfe Studium & ECTs: So bleibst du förderfähig

Sobald du 18 Jahre alt wirst, müssen deine Eltern dem zuständigen Finanzamt entweder eine Schulbesuchsbestätigung (bei Schulbesuch) oder, wenn du bereits studierst, das Studienblatt und die Inskriptionsbestätigung schicken.

Im ersten Studienjahr ist außerdem ein Nachweis über mindestens:

  • 16 ECTS-Punkte oder
  • 14 ECTS im Rahmen der STEOP

notwendig. Der Nachweis ist entscheidend, um die Familienbeihilfe nach dem ersten Jahr zu behalten. In der Regel wird sie bis zum Studienende (inkl. Toleranzsemester) weitergezahlt, solange du ernsthaft studierst. Das Finanzamt kann jedoch zwischendurch einen Erfolgsnachweis verlangen, um deine Studienfortschritte zu prüfen.

STUWO Tipp: Auch wenn du dir bei einer Prüfung unsicher bist, ist es besser anzutreten, als gar keinen Nachweis zu erbringen. Denn auch negativ bewertete Prüfungen zählen als Studienfortschritt

Wie hoch ist die Familienbeihilfe für Studenten? Alle Zahlen im Überblick 

Wie hoch deine Familienbeihilfe ist, hängt ganz davon ab, ob und wie viele Geschwister du hast und wie alt du bist. Für Kinder mit Behinderung gibt es außerdem eine erhöhte Familienbeihilfe. Ab 19 Jahren beträgt die Familienbeihilfe ohne Geschwister und ohne Behinderung 200,40 €. Wenn du Geschwister hast, erhöht sich deine Familienbeihilfe je nachdem, wie viele Geschwister du hast.

Gemeinsam mit der Familienbeihilfe wird der Kinderabsetzbetrag von 70,90 € pro Kind ausbezahlt. Dafür musst du keinen eigenen Antrag stellen, der wird automatisch dazugerechnet. Aber die Arbeiterkammer hat einen Familienbeihilfenrechner, der dir ganz genau sagen kann, wie viel Familienbeihilfe dir zusteht. Das ist am einfachsten, denn der Familienbeihilfenrechner macht dir auch eine Aufstellung, wie viel welches Kind bekommt und inkludiert den Kinderabsetzbetrag.

AlterMonatlicher BetragMonatlicher Kinderabsetzbetrag
Ab 10171, 80 €70,90 €
Ab 19200,40 €70,90 €

Familienbeihilfe & Zuverdienstgrenze: Wie viel darfst du als Student verdienen? 

Du bist fleißig und hast neben deinem Studium noch einen Job? Super! Aber dann solltest du auf die Zuverdienstgrenze achten. Die Zuverdienstgrenze legt fest, wie viel du verdienen darfst, um weiterhin die Familienbeihilfe zu erhalten. Wenn du mehr als 17.212 € im Jahr verdienst, musst du den Betrag, um den du die Zuverdienstgrenze überschritten hast, wieder zurückzahlen. Dabei werden Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Sozialversicherungsbeiträge nicht mitgerechnet, es zählt also nur dein Bruttojahreseinkommen.

Falls du nicht das ganze Jahr über Familienbeihilfe bekommst, wird die Zuverdienstgrenze monatsweise berechnet. Heißt konkret: Du darfst pro Monat mit Beihilfenbezug etwa 1.434,33 Euro verdienen. Bekommst du z. B. nur für 6 Monate im Jahr Familienbeihilfe, liegt deine persönliche Grenze bei 6 × 1.434,33 = 8.605,98 Euro brutto.

Studienwechsel & Familienbeihilfe: Vermeide diese Stolpersteine

Ein Studium ist dir zu wenig, du hast dich gleich für zwei Studienrichtungen entschieden? Wenn du mehr als ein Studium gleichzeitig betreibst, musst du dem Finanzamt mitteilen, welches Studium dein Hauptstudium ist, weil dann nur dieses Studium für die Semesterzählung und den Leistungsnachweis berücksichtigt wird.

Es war keine Liebe auf den ersten Blick und du entscheidest dich dazu, dein Studium zu wechseln? Kein Problem! Behalte aber im Hinterkopf, dass du die Studienrichtung nur zweimal wechseln darfst, denn danach entfällt ein Anspruch auf Familienbeihilfe.

Wichtig ist auch der Zeitpunkt des Wechsels:

  • Ein Studienwechsel sollte spätestens vor Beginn des dritten Semesters erfolgen.
  • Wechselst du erst danach, wird die Familienbeihilfe für so viele Semester pausiert, wie du im vorherigen Studium bereits inskribiert warst.
  • Diese Wartezeit kann jedoch verkürzt werden, wenn dir Prüfungen aus dem alten Studium für das neue angerechnet werden.

Was gilt nicht als Studienwechsel?

Nicht jeder Wechsel führt automatisch zu Nachteilen beim Beihilfenbezug. In den folgenden Fällen spricht man nicht von einem offiziellen Studienwechsel:

  • Wenn alle Leistungen aus dem alten Studium vollständig angerechnet werden können.
  • Wenn du das Studium unverschuldet wechseln musst, z. B. bei einer dauerhaften Verletzung im Sportstudium.
  • Beim Umstieg auf einen neuen Studienplan (innerhalb derselben Studienrichtung).
  • Beim Wechsel des Studienorts, solange du die Studienrichtung beibehältst.

Familienbeihilfe Studium zurückzahlen: Wann wird’s brenzlig?

Die Familienbeihilfe muss zurückgezahlt werden, wenn du während des Bezugs nicht mehr förderfähig bist. Das kann passieren, wenn:

  • du die Altersgrenze überschreitest,
  • deine Zulassung zum Studium erlischt,
  • du keine ausreichende Studienaktivität zeigst (z. B. keine Prüfungen machst),
  • oder du die Zuverdienstgrenze überschreitest (mehr dazu findest du oben im Abschnitt zur Zuverdienstgrenze).

Wichtig: Auch wenn du nicht absichtlich gegen die Regeln verstoßen hast, schützt dich das nicht vor einer Rückzahlung. Der sogenannte „gutgläubige Bezug“ (also du hast geglaubt, du hast Anspruch) bewahrt dich nicht vor Konsequenzen. Wenn festgestellt wird, dass du vorsätzlich oder grob fahrlässig zu Unrecht Familienbeihilfe erhalten hast, kann es noch teurer werden:

  • Es droht eine Geldstrafe von bis zu 360 Euro oder
  • im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen.

Fazit: So sicherst du dir die Familienbeihilfe stressfrei!

Solange du also ein paar Dinge im Blick behältst, kann dir die Familienbeihilfe im Studium dein Studentenleben um einiges erleichtern. Wichtig ist jedenfalls, dass du brav deine ECTS sammelst, nicht wild das Studium wechselt und auf die Zuverdienstgrenze achtest.

Du musst nicht alles auswendig wissen, aber es zahlt sich aus, die wichtigsten Regeln zu kennen und im Zweifel lieber einmal mehr beim Finanzamt nachzufragen. So sicherst du dir die Beihilfe ganz ohne Stress und kannst dich voll aufs Studieren konzentrieren!

Du brauchst noch mehr Tipps zur Studienfinanzierung? Dann wirf einen Blick in unseren Blog, dort findest du alle weiteren Fördermöglichkeiten, sowie die besten Spartipps in einem Blick!

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