Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Bewerbung, Ein- und Auszug, Vertrag und sonstige Dinge, die dich interessieren könnten.
Ab wann kann ich mich frühestens für ein Apartment bewerben?
Du kannst dich jederzeit bei uns bewerben, frei nach dem Motto: „Je früher, desto besser!“ Die Bewerbungen sind unverbindlich. Das heißt, dass du dich bereits bewerben kannst, wenn du die Reifeprüfung bzw. das Abitur noch nicht abgelegt hast.
Muss ich eine Universität besuchen, um mich für ein Apartment bewerben zu dürfen?
Für unsere STUWO Studentenheime kannst du dich dann bewerben, wenn du jetzt oder in naher Zukunft eine Ausbildung beginnst, die eine Reifeprüfung oder ein Abitur voraussetzt. Du bist auch dann herzlich bei uns willkommen, wenn du nach deinem Studium frisch ins Arbeitsleben startest oder ein junges Start-up auf die Beine stellst.
Erhalten auch Schülerinnen und Schüler einer HTL, HAK oder HASCH einen Wohnheimplatz?
In Ausnahmefällen berücksichtigen wir auch Bewerbungen von Schülerinnen und Schülern maturaführender Lehranstalten – wie etwa HTL, HAK oder HASCH. Das können wir allerdings nur dann tun, wenn du im laufenden Schuljahr das 18. Lebensjahr vollenden wirst oder bereits vollendet hast und, wenn deine Eltern ihr schriftliches Okay geben.
Was geschieht, nachdem ich meine Bewerbung abgeschickt habe? Bin ich dann auf der Warteliste?
Sobald wir deine Bewerbung erhalten haben, übernehmen wir deine Daten mit dem entsprechenden Eingangsdatum in unser Verwaltungsprogramm. Du bist dann bereits auf unserer Warteliste! Sind alle notwendigen Unterlagen – z. B. Schulbesuchsbestätigung, Reifeprüfungszeugnis oder Inskriptionsbestätigung – bei uns vorhanden, weisen wir dir ein freies Apartment bzw. Zimmer zu. Voraussetzung ist natürlich, dass wir genügend freie Plätze haben. Du bist ErasmusstudentIn? Dann benötigen wir auch die Zulassung zum Erasmus-Programm!
Kann ich ein Apartment reservieren?
Eine Reservierung eines Apartments ist leider nicht möglich.
Werden die Apartments auch an Erasmus- und Austauschstudierende vergeben?
Natürlich sind auch Austausch- und Erasmusstudierende bei uns herzlich willkommen, schließlich sind unsere STUWO Studentenheime ein „Melting Pot“ unzähliger Nationen. Rund 4.500 Studierende aus über 43 Ländern wohnen und leben derzeit bei uns. Die Mindestvertragsdauer beträgt drei Monate.
Wann bekomme ich eine Zusage für ein Apartment bzw. ein Zimmer?
Sobald wir deine Bewerbung erhalten, sind wir darum bemüht, so rasch wie möglich ein Angebot für dich zu schreiben. Falls in deinem gewünschten Studentenheim kein Apartment frei ist, lohnt sich ein Blick in unsere Restplatzbörse!
Wie kann ich meine Unterlagen nachreichen?
Du kannst deine Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post an folgende Adressen schicken:
E-Mail:
Fax:
+43 1 404 93 678
Post:
STUWO AG
Bewerbungsschnittstelle
Triester Straße 40/ Stiege 2/Verwaltung
1100 Wien
Wie oft muss ich mich bewerben oder reicht eine einzige Bewerbung aus?
Uns reicht eine einzige Bewerbung, denn mit dieser sind deine Daten in unserem System erfasst. Mehrfachbewerbungen berücksichtigen wir daher nicht. Sollte sich etwas bei deiner Bewerbung ändern oder solltest du Ergänzungswünsche haben, dann teile uns dies bitte per E-Mail an folgende Adresse mit: info@stuwo.at
Wichtig: Bitte überlege dir bei der Eingabe der Bewerbungsdaten genau, für welche STUWO Studentenheime du dich entscheidest. Wir stellen dir mehrere Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung und können daher nur eine nachträgliche Änderung akzeptieren.
Kann ich bei der Bewerbung mehrere Studentenheime auswählen?
Ja! Bei der Bewerbung kannst du mehrere STUWO Studentenheime gleichzeitig auswählen! Leider ist es uns nicht immer möglich, deine Wünsche hundertprozentig zu erfüllen! Natürlich geben wir aber unser Bestes, damit du in deinem bevorzugten Studentenheim wohnen kannst.
Wie weiß ich, ob meine Bewerbung und meine Dokumente eingegangen sind?
Du hast deine Daten eingegeben und bestätigt? Wenn deine Bewerbung erfolgreich auf unserem Server eingelangt ist, erhältst du eine automatische Empfangsbestätigung. Achtung: Solltest du Dokumente nachreichen, erteilen wir aufgrund der Fülle an Daten keine weitere Empfangsbestätigung! Fehlen bei der Angebotslegung noch Unterlagen, fordern wir diese gesondert bei dir an.
Wer ist für die Platzvergabe zuständig?
Unsere Resident-Manager führen die Vergabe der Apartments durch. Solltest du Fragen haben, kannst du dich direkt an sie wenden.
Was muss ich beim Einzug in ein STUWO Studentenheim beachten?
Wir freuen uns, dass du bei uns wohnen wirst! Vor dem Einzug solltest du folgende Dinge beachten:
- Vereinbare rechtzeitig einen Einzugstermin mit unseren Resident-Managern. Dabei erhältst du deinen Schlüssel und eine kleine Wohnheim-Einführung.
- Fülle das SEPA-Formular für dein bestehendes Konto aus und reiche es unterschrieben ein! (Beachte: Solltest du in keinem EU-Staat inkl. EFTA ein Bankkonto besitzen, musst du in Österreich ein Konto eröffnen und ein SEPA-Mandat einrichten.)
- Überweise bitte das erste Monatsentgelt und die Kaution!
- Schicke bitte alle Verträge und Belege unterschrieben an uns zurück!
- Einzüge sind nach Vereinbarung mit den jeweiligen Resident-Managern möglich!
Wenn du dein neues Apartment beziehst, solltest du bitte folgende Dinge mitbringen:
- eigene Bettwäsche (Leintuch, Überzug für Kopfpolster und Decke)
- persönliches Geschirr und Besteck
- Wenn du einen Laptop hast, kannst du dich entweder über WLAN oder über ein Netzwerkkabel verbinden.
- Waschmittel (Waschmaschinen und Trockner sind gegen eine Gebühr vorhanden)
- Bankomatkarte mit NFC-Funktion für die Benutzung des Waschsalons
Wie läuft die Wohnheim-Einführung ab?
Die Einführung in dein neues STUWO Studentenheim läuft folgendermaßen ab:
- Rundgang durch das jeweilige Wohnheim
- Unterschreiben der Inventarliste
- Schlüsselübergabe durch unsere Resident-Manager
- Ausfüllen des Meldezettels (Darauf ist die Unterschrift des Heimleiters erforderlich!)
Was muss ich beim SEPA Mandat beachten?
Seit 1. Februar 2014 ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum (kurz SEPA) in Kraft. Dadurch brauchst du zur Überweisung des monatlichen Nutzungsentgeltes ein sogenanntes SEPA-Lastschrift-Mandat, das uns, die STUWO AG, als Zahlungsempfänger auflistet. Wir bitten dich, das SEPA-Lastschrift-Mandat gemeinsam mit dem Benützungsvertrag an uns zu übermitteln.
- Bist du aus keinem EU-Staat (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern)?
- Bist du auch aus keinem EFTA-Staat (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz)?
- Kommst du auch nicht aus Monaco oder San Marino?
- Dann musst du in Österreich bzw. in einem der oben angeführten Staaten ein Bankkonto zur Abwicklung des SEPA-Lastschrift-Mandats eröffnen. Bitte übermittle das SEPA-Lastschrift-Mandat spätestens eine Woche nach Einzug unseren Resident-Managern!
Für welchen Zeitraum werden die Apartments vergeben?
Unsere Mietverträge werden über einen Zeitraum von zwölf Monaten abgeschlossen – also für das Winter- und Sommer-Semester. Die Mindestvertragsdauer für Erasmusstudenten beträgt ein Semester. In Ausnahmefällen vergeben wir auch Gastverträge für einen kürzeren Zeitraum – etwa während der Sommermonate. Diese Verträge schließen wir auch mit Personen ab, die nicht studieren (z. B. Praktikantinnen und Praktikanten), oder mit Young Professionels, die gerade ihr Studium abgeschlossen haben und sich wohnlich noch nicht fix binden wollen.
Werden die Apartments auch während der Sommermonate vermietet?
Ja! Wir schließen dann sogenannte „Gastverträge“ über die Sommermonate ab.
Werden die Apartments auch tageweise vermietet?
Ja, wir vermieten unsere Apartments auch tageweise, wobei wir hier aufgrund des Aufwandes andere Preise verrechnen müssen.
Muss ich bei Vertragsabschluss Gebühren bezahlen?
Nein, bei uns fallen keine Gebühren bei Vertragsabschluss an. Es sind lediglich die Kaution und das erste Monatsentgelt zu bezahlen.
Wie hoch ist die Kaution, die ich bezahlen muss?
Die Kaution beträgt je nach Wohnheim 750 Euro oder maximal das doppelte Nutzungsentgelt.
Warum muss ich eine Kaution hinterlegen?
Das Geld der Kaution verwenden wir zur Deckung von finanziellen Ansprüchen, die wir an dich haben könnten. Dazu zählen zum Beispiel offene Nutzungsentgelte, Schäden oder übermäßige Verunreinigung.
Wann erhalte ich nach dem Auszug meine Kaution retour?
Du bekommst die Kaution abzüglich offener Forderungen (bei Schäden oder übermäßiger Verunreinigung) nach deinem Auszug automatisch von uns zurück. Da eine endgültige Abrechnung erst 56 Tage nach der Zahlung des letzten Nutzungsentgelts möglich ist (die SEPA-Richtlinien räumen 56 Tage Einspruchsrecht ein), erfolgt die Rückerstattung frühestens danach.
Wie kann ich meinen Vertrag verlängern?
Du wohnst bereits bei uns? Dann erhältst du von unseren Resident-Managern im Frühjahr ein Formular zur Vertragsverlängerung.
Wie kann ich meinen Vertrag nach Einzug kündigen?
Wir bitten dich, uns die Kündigung schriftlich mitzuteilen. Kündigungen sind zum jeweiligen Monatsletzten möglich, wobei die Kündigungsfrist drei Monate beträgt.
Kann ich von meinen Vertrag vor Einzug wieder zurücktreten?
Rücktrittsrechte:
Du hast deinen Vertrag bereits unterschrieben, willst nun aber doch nicht bei uns wohnen? Bitte gib uns umgehend schriftlich Bescheid, denn je nach Zeitpunkt gibt es unterschiedliche Kündigungsfristen.
Hier findest du eine Übersicht über die Kosten, die bei einem Vertragsrücktritt anfallen können:
Bei STUWO hast du ein kostenloses 14-tägiges Kündigungsrecht nach Vertragsabschluss und erhältst deine bereits getätigte Zahlung retour, sofern du deinen Vertrag 3 Monate oder länger vor Vertragsbeginn abgeschlossen hast.
- Beispiel: Du hast deinen Vertrag am 10. Mai abgeschlossen, der Vertrag beginnt am 1. September. Bis zum 24. Mai kannst du kostenlos von deinem Vertrag zurücktreten. Nach dem 24. Mai betragen die Rücktrittskosten ein Monatsentgelt.
Kündigst du deinen Vertrag mindestens vier Wochen vor dem Monatsersten jenes Monats, in dem dein Vertrag beginnt, betragen die Rücktrittskosten ein Monatsentgelt.
- Beispiel: Dein Vertrag beginnt am 1. September. Du kündigst am 15. Juli, dann betragen die Rücktrittskosten ein Monatsentgelt.
Du hast die Matura oder das Abitur nicht bestanden und kannst daher dein Studium nicht antreten? Das tut uns sehr leid! Kündigst du deinen Vertrag innerhalb des letzten Monats vor Vertragsbeginn und schickst uns einen schriftlichen Nachweis von deinem Nichtantritt des Studiums, verrechnen wir lediglich ein Monatsentgelt.
- Beispiel: Dein Vertrag beginnt am 1. September. Du kündigst am 15. August, weil du die Matura nicht bestanden hast. Dann verrechnen wir lediglich ein Monatsentgelt.
Du kündigst den Vertrag aus sonstigen Gründen innerhalb des letzten Monats vor dem Vertragsbeginn? Dann betragen die Rücktrittskosten zwei Monatsentgelte.
- Beispiel: Dein Vertrag beginnt am 1. September, du kündigst am 15. August, dann verrechnen wir zwei Monatsentgelte.
Für alle Kündigungen nach dem Monatsersten des Monats, in dem der Vertrag beginnt, verweisen wir auf die Bestimmungen nach § 12 StHG (des Studentenheimgesetzes). Wir behandeln den Nachweis des Nichtantritts eines Studiums am jeweiligen Studienort gleich mit einem Studienabbruch.
- Beispiel: Dein Vertrag beginnt am 1. September und du kündigst am 15. September, dann gilt die Kündigungsfrist laut Vertrag 3 Monate oder falls du früher ausziehen möchtest, drei Monatsentgelte.
Was muss ich beim Auszug aus dem Studentenheim beachten?
Schade, dass du unser Studentenheim verlässt. Beim Auszug solltest du beachten:
- Reiche rechtzeitig eine schriftliche Kündigung ein und beachte bitte die dreimonatige Kündigungsfrist!
- Vereinbare einen Termin für deinen Auszug mit unseren Resident-Managern!
- Hinterlege – falls gewünscht – einen Nachsendeauftrag bei der Post.
Ablauf des Auszuges:
- Besichtigung deines Apartments mit unseren Resident-Managern
- Unterschreiben eines Auszugsprotokolls
- Schlüsselrückgabe
- Abmeldung deines Wohnsitzes
Auszüge sind während der Sprechstunden oder nach Vereinbarung mit den jeweiligen Resident-Managern möglich!
Gibt es auch barrierefreie Apartments?
Selbstverständlich bieten wir auch barrierefreie Apartments an. Die aktuell verfügbaren Plätze kannst du direkt über bewerbung@stuwo.at anfragen.
Kann ich mit meinem Kind in ein Studentenwohnheim einziehen?
Als gemeinnütziges Unternehmen nehmen wir auch Rücksicht auf Studierende mit besonderen Bedürfnissen. Bitte erkundige dich nach einem entsprechend großen Apartment für dich und dein Kind sowie nach einer Kinderermäßigung!
Gibt es eine obere Altersgrenze für Bewerberinnen und Bewerber?
Eine Altersgrenze gibt es grundsätzlich nicht.
Ist die Haltung von Haustieren in den Studentenwohnheimen erlaubt?
In einigen unserer Studentenheime sind auch deine Haustiere willkommen – das ist österreichweit einzigartig! Dazu zählen das STUWO Studentenheim in der Dückegasse, das STUWO Donaufelder Straße und unser SmartLiving in Graz.
In allen anderen STUWO Studentenheimen sind Haustiere leider nicht erlaubt.
Was ist bei der Haltung von Haustieren im STUWO Dückegasse, Donaufelder Straße und im SmartLiving Graz zu beachten?
Alle Informationen zur Heimtierhaltung in den STUWO Heimen Dückegasse, Donaufelder Straße und Smart Living Graz findest du hier in der Haustierordnung.
Gibt es Parkplätze bei den Studentenheimen?
Bei einigen unserer STUWO Studentenheime bieten wir dir kostengünstige Pkw-Stellplätze bzw. Tiefgaragenparkplätze an. Bitte frage diesbezüglich bei unseren Resident-Managern nach!
Du hast nicht gefunden, was du gesucht hast?
Kontaktiere uns einfach!